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26.08.2020

Daten konkretisiert.

Ortelsdorfer Straße 43 (jetzt Ortelsdorfer Straße 75)

 

Im alten Ebersdorf gab es in Nähe der Brettmühle seit dem ausgehenden Mittelalter insgesamt vier so genannte Gartengüter. Das waren Kleinstbauernstellen, deren Inhaber man zum Unterschied von den Bauern als Gärtner bezeichnete. Für ihre Anwesen wurde in jüngerer Zeit, zur Unterscheidung vom Bauerngut, stets der Begriff Wirtschaft verwendet. Eine dieser Wirtschaften war das Wohnstallhaus Ortelsdorfer Straße 43 (jetzt Hausnummer 75), welches in den 90er Jahren abgerissen wurde. An seiner Stelle befindet sich heute eine Parkfläche und etwas südwestlich derselben ein neu gebautes Häuschen. Über die Gestalt des alten Gebäudes ist nichts näheres bekannt, jedoch bestand es schon 1789 in gleichen Abmessungen an derselben Stelle.   

 

Der ursprünglich zur Wirtschaft gehörige Grundbesitz wurde in den alten Erbbüchern immer in der Größe von 4 Ruthen angegeben, real lassen sich aber insgesamt nur knapp 3,2 ha nachweisen. Dazu gehörten bis 1826 neben dem umgebenden Gras- und Obstgarten auch ein größeres Feld mit Wiese zwischen Harrasstraße und Tännichtwiese. Dieses Feld und die Wiese sind in genanntem Jahr zur Brettmühle gekommen, so dass wegen der dadurch stark verringerten Anbaufläche der Begriff Wirtschaft kaum noch gerechtfertigt scheint. Für die hier vorliegende und zu dieser Zeit nicht erlaubte Trennung von Grundstücken hatte sich der Vorbesitzer eine allerhöchste Ausnahmegenehmigung des sächsischen Königs, datiert den 17. Januar 1826, beschafft.

Lage des Grundstücks mit dem 1826 veräußerten Außenfeld

 

Die Gärtner bzw. Wirtschaftsbesitzer des Anwesens

 

1562 ist Pauell Linngke Besitzer; 1566 tauscht Pauel Lincke mit Pauel Geiseler Gut und Garten; 1567 kauft Valtenn Geiseler den Garten von der Witwe und Kindern des verstorbenen Pauel Geiseler; 1571 kaufen Anders und Hans Geiseler ihrem Bruder Valten Geiseler den Garten ab; 1572 tauschen Paul Lincke und Hans Geyseler untereinander; 1575 kauft Donat Tzschwintzscher von Paul Lincke den Garten; 1575 kauft Greger Schafft von Donat Tzschwintzscher den Garten; 1589/90 und 1595 Matz Behem ist Besitzer; 1589/90 und 1595 Matz Böhm bzw. Behem; um 1617 kauft Gregor Böhme Matz Böhmens Garten; um 1618/19 tauschen Gregor Lose und Gregor Böhme ihre beiden Gärten; 1622 Gregor Lohse; 1635 Gregor Lohses selig Garten; 1638 Gregor Loses wüst liegender Garten; 1655 Gregor Lohses, selig, wüst liegender Garten; 1656 kauft George Müller den wüsten Garten zum Wiederaufbau unter Gewährung von 4 Jahren Steuer- und Abgabenfreiheit; 1668 George Müller; 1669 jetzt Hans Müller; 1695 Hanß Müller; 1699 kauft Barthol Ranfft Hans Müllers 4-Ruthengarten; 17(11) kauft  Gottfried Lincke den Garten Barthol Ranfts; 1733 kauft Gottfried Naumann den Garten von Gottfried Linckes Erben; 1742 Gottfried Naumann; um 1746/47 kauft Hanß George Delling den Garten von Gottfried Naumann; um 1770/71 David Delling übernimmt seines Vaters Hans Georg Garten; 1774 und 1793 David Delling; um 1801 übernimmt Johann Gottlieb Delling seines Vaters David Garten; 1817 kauft der Brettmühlenbesitzer, Karl Friedrich Höppner, Dellings Garten; 1826 kauft Johann Georg Kluge das Anwesen, jedoch verringert um die vormals dazu gehörigen Feldgrundstücke; 1841 Johann George Kluge; um 1844 übernimmt Johanne Christiane Kluge ihres Ehemannes Johann Georg Haus; 1932 ist Hermann Kluge Wirtschaftsbesitzer und bewohnt das Erdgeschoss; um 1970 und 1980 ist Grethe Kluge Besitzerin des Hauses.

 

Anmerkungen

 

Das Anwesen wurde 1793 durch den Besitzer David Delling zum Pfand eingesetzt, da dieser sich ein Kapital von 31 Talern bei der Armenkasse zu Ebersdorf erborgt hatte.

Bei dem Kauf Kluges von 1826 war vereinbart und genehmigt worden, dass der Besitzer von da an auch die Handfronverpflichtung der Brettmühle mit zu übernehmen hatte. Der Brettmühlenbesitzer wollte dafür die herrschaftlichen und geistlichen Abgaben, die von diesem Gartengut zu entrichten waren, übernehmen.  Laut eines Aktenvermerks des gräflich Vitzthumschen Gerichtsdirektors Schilling war die Verpflichtung des Hausbesitzer zu Handfrondiensten für die Herrschaft Lichtenwalde durch Verhandlungen vom 19. und 20. März 1844 entfallen. Dafür musste der Hausbesitzer ab diesem Zeitpunkt jährlich 1 Taler und 16 Neugroschen an die Landrentenbank nach Dresden überweisen, welche die ehemaligen Grundherren entschädigte. Solche Zahlungen mussten die ehemals Fronpflichtigen oftmals bis nach dem 1. Weltkrieg leisten, ehe die alte Schuld sich amortisiert hatte.