Aktuelles

26.08.2020

Daten konkretisiert.

Frankenberger Straße 228. Das ehemalige Volkshaus Ebersdorf

(unter Verwendung eines Beitrages von U. Kaufmann und genealogischer Zuarbeit von M. Otto)

 

 

2012 verschwand mit dem ehemaligen Volkshaus Ebersdorf ein weiteres sichtbares Stück Ebersdorfer Geschichte. Der ursprüngliche Name des Hauses war „Gasthaus Neuebersdorf“, benannt nach dem neuen, um 1880/1900 entstandenen Ortsteil der damals noch selbständigen Gemeinde Ebersdorf.

 

Nach Abtrennung eines Feldgrundstückes von dem damals Petzoldschen Gut (Frankenberger Straße 271) wurde ein erstes Wohnhaus an dieser Stelle 1869 durch Friedrich August Rockoff erbaut, welches er schon 1872 durch einen Anbau erweiterte. Im Oktober 1877 war Friedrich August Rockoff bereits verstorben als seine hinterlassene Witwe Lina Hedwig, geborene Seyrich aus Sachsenburg, beim Gemeinderat die Übertragung der Schankkonzession für Bier und den Kleinhandel mit Spirituosen beantragte. Dies wurde ihr bewilligt und die vermutlich sehr tatkräftige Frau hat die Gebäude 1887 durch einen weiteren Anbau ergänzt, nachdem sie sich bereits 1878 ein zweites Mal mit Gustav Hermann Hoppe aus Wittgensdorf verehelicht hatte. 1904 starb Lina Hedwig Hoppe, wodurch ihr bisheriger Ehemann alleiniger Besitzer des Anwesens wurde. Gustav Hermann Hoppe war bis 1912 Eigentümer dieses Restaurants, verkaufte das Grundstück dann aber an einem gewissen Herrn Schmieder, und verstarb 1914 in Hilbersdorf.

 

Plan von 1903. Heinrich-Heine-Straße und Klopstockstraße sind geplant, aber noch unbebaut

Die Entstehung des Volkshauses als Gastwirtschaft fiel in eine Zeit, wo sich der Ortsteil Neuebersdorf zu entwickeln begann und gründerzeitlichen Bauboom erlebte. Mit dem kurz nach der Jahrhundertwende erfolgten Um- und Ausbau des Güterbahnhofes war der Wohnraumbedarf für hinzu ziehende Eisenbahnerfamilien enorm gewachsen, und von daher war es auch möglich geworden, trotz kürzester Entfernung zu benachbarten Gasthöfen, an der wichtigen Staatsstraße von Chemnitz nach Frankenberg und Mittweida diese Gastwirtschaft zu eröffnen.

 

Nach dem ersten Weltkrieg war das Lokal kurzzeitig geschlossen, doch bereits 1919 übernahm der Ebersdorfer Turn- und Sportverein (TuS) das Lokal und baute es als sein Domizil unter dem Namen „Turnerheim Ebersdorf“ aus, vermutlich in Kooperation mit dem Ebersdorfer deutschen Spielmanns-Verein (DSV). Der TuS (1882 gegründet) hatte ja seit der Jahrhundertwende eine relativ hohe Mitgliederzahl, aber kein eigenes Heim. Der kleine Festsaal konnte nun als Turnhalle genutzt werden, die Gaststube diente wie ehedem der Bewirtung und auch das kleine Vereinszimmer wurde genutzt. Doch die Räumlichkeiten wurden bald zu eng und so baute man Mitte der 20er Jahre gegenüber auf der anderen Seite (Frankenberger Straße 219) eine neue Turnhalle.

 

Bereits vor dem Verbot des Vereins während der nationalsozialistischen Zeit, führte das Haus (laut Adressbuch) wieder seinen alten Namen „Gasthaus Neuebersdorf.“ Im Erdgeschoss befanden sich zu dieser Zeit (1932) die Wirtschaftsräume, darüber wohnte der Verwalter O. Lehmann sowie im Dachgeschoss der Schmied Lohr. Auch nach dem Krieg wurde der alte Arbeitersportbund nicht wieder zugelassen, doch das ehemalige Turnerheim Ebersdorf bekam nun den Namen „Volkshaus Ebersdorf“ zugesprochen.

Noch einmal erfuhr das Haus einen starken Aufwind und die Räumlichkeiten waren für die Nachkriegsverhältnisse völlig ausreichend. Neben Rathaus, Kirche und Schule war das Volkshaus nun eine der wichtigsten Tagungs- und Kommunikationsstätten des Ortsteiles. Doch nicht sehr lange, und mit steigenden Ansprüchen der Gäste und sich vergrößerndem Angebot büßte das Haus auch an Attraktivität ein. Bei der Konsumgenossenschaft, zu welcher das Volkshaus während der DDR-Zeit gehörte, war es unter der Handelsbetriebs-Nummer 7100 (1971) eingetragen.

 

Nach der Wiedervereinigung von 1990 sind alle Rettungsversuche auf Dauer nicht erfolgreich gewesen, weder der Textil-Wühltischladen, noch das Blumengeschäft, nicht mal der Getränkebasar und auch nicht die noch einige Zeit veranstaltete Disko im engen Kreis vermochte einen ausreichenden Kundenstamm aufzubauen. Die Gebäudesubstanz verwitterte zusehends und dann kam es, wie es kommen musste. Verklungen das letzte Lied, geleert das letzte Glas, beendet diese letzte Initiative, fallen gelassen der letzte Rettungsplan und - inzwischen sogar die Haltestelle Volkshaus umbenannt. 

 

Bemerkungen

 

An dieser Stelle soll ein Fall der nach Kriegsende 1945 praktizierten Enteignungen, die keineswegs immer rechtlich begründet gewesen sind, genauer beleuchtet werden.

 

Wie oben bereits angedeutet, ist der Ebersdorfer Turn- und Sportverein (TuS), nachdem die Nationalsozialisten (NSDAP) durch die Reichstagswahlen vom 6. November 1932 als stärkste Kraft und vom 5. März 1933 mit absoluter Mehrheit an die Macht gelangt waren, durch das Gesetz über die „Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ vom 14. Juli 1933 aufgelöst und enteignet worden. Der Verein, vormals Turnverein Ebersdorf genannt, betrachtete sich seit seiner Gründung als reiner Arbeitersportverein mit streng marxistischer Orientierung und Führung, bot also Freunden des Sports anderen Standes und anderer politischer Überzeugung keine Heimat. Aus diesem Grund hatten sich neben diesem Verein auch andere Sportvereine gebildet.

 

Das Vermögen des Turnvereins, wozu das Gasthaus „Neuebersdorf“ gehörte, gelangte dadurch zunächst in die Verfügung der Stadt Chemnitz und wurde dann an Personen verkauft, die als politisch unbedenklich bzw. zuverlässig galten. Als Käufer der Immobilie erschien zu diesem Zeitpunkt Frau Frida Lohse, die das Gasthaus im Oktober 1934 käuflich übernahm, welches bereits lange Zeit zuvor bis 1912 ihr Vater, der 1914 verstorbene Gustav Hoppe besessen hatte. Schon seit Dezember 1933 hatte sie das Gasthaus bewirtschaftet. Beim Kauf, der zwischen Frau Lohse und dem sächsischen Innenministerium verhandelt wurde, übernahm Frau Lohse auch die auf dem Grundstück haftenden Schulden.

 

Im Adressbuch der Stadt, herausgegeben 1938, wird merkwürdiger Weise noch das Land Sachsen als Hausbesitzer verzeichnet, wobei Frau Lohse als Schankwirtin bereits die Wohnung im ersten Stock bezogen hatte. Die Adressbuchausgabe von 1943 hingegen nennt klar Frau Lohse als Hausbesitzerin und Schankwirtin.   

 

Das Gasthaus hatte die Jahre des Krieges relativ unbeschadet überstanden, die Stadt Chemnitz jedoch war seit 6. Mai 1945 größten Teils von der Roten Armee besetzt, die ihren Einfluss in der Stadt von ihrer Kommandantur aus geltend machte. Die Stadtverwaltung war noch funktionsfähig, doch das Personalkarussell drehte sich 1945 recht schnell.

 

Während der letzten Jahre des Krieges hatten sich in ganz Deutschland, unter den Bedingungen zunehmender Zerstörung durch Bombenangriffe und des Mangels an Nahrung und Wohnraum kleine Widerstandsgruppen gebildet, die sich als ANTIFA (antifaschistisch) bezeichneten. Andere dieser ANTIFA-Gruppen gründeten sich unmittelbar mit Kriegsende und setzten sich meist aus ehemaligen Strafgefangenen der Konzentrationslager und Haftanstalten zusammen. Diese illegalen und zunächst nur im Untergrund tätigen ANTIFA-Gruppen erhofften sich, unmittelbar nach Kriegsende die Macht in Deutschland übernehmen und die „Diktatur des Proletariats“ errichten zu können. Dieses Ansinnen war jedoch nicht im Interesse der Besatzer, weder in der westlichen noch in der sowjetisch besetzten Zone. Die sowjetische Militärverwaltung wünschte sich, um auch mit den anderen Siegermächten in Einklang zu bleiben, zunächst eine nach demokratischen Grundsätzen funktionierende Neuordnung, weshalb bereits im Juni 1945 die kommunistische (KPD) und die sozialdemokratische Partei (SPD) wieder zugelassen wurden, worauf recht bald andere Parteien wie CDU und LDP folgten.

 

Die ANTIFA-Gruppen hingegen, wurden von den Besatzungsmächten bereits im Mai 1945 verboten und deren Tätigkeit untersagt. Anders jedoch in Chemnitz, wo die Stadt zu einem politischen Versuchsmodell wurde, bei welchem die ANTIFA-Gruppen weiterhin geduldet werden sollten. So hatte sich ein ANTIFA-Ausschuss Chemnitz-Ebersdorf gebildet, der vornehmlich von Mitgliedern des 1933 verbotenen Turnvereins dominiert wurde. Neben anderen Aktivitäten war es auch Ziel dieses Ausschusses, die 1933 verloren gegangenen Vermögenswerte, unter Verwendung aller zur Verfügung stehender Möglichkeiten, zurück zu gewinnen.

 

Der ANTIFA-Auschuss war in den Nachkriegswochen, wie alle seiner Art, eine Informationsquelle für die Militär- und städtische Verwaltung. Die Informanten handelten aus den unterschiedlichsten Motiven heraus, die vom Wunsch nach gerechter Bestrafung über persönliche Streitigkeiten bis hin zu unverhohlenem Neid und Missgunst reichten. Die Behörden konnten in vielen Fällen selbst nicht feststellen, ob es sich bei den vorgebrachten Anschuldigungen um wahre Angaben oder Denunziationen handelte.

 

Nach einer Anzeige der Ebersdorfer Antifa gegen die 66jährige Frau Lohse beim Polizei-Präsidium Chemnitz, wandte sich der ANTIFA-Ausschuss Chemnitz-Ebersdorf mit seinem Anliegen, betreffend das Gasthaus und Frau Lohse, am 20. Juni 1945 an den Bürgermeister Max Müller. Um an das Eigentum der Frau Lohse zu gelangen, wurde ihr in dem Schreiben folgendes vorgeworfen:

 

1. Frau Lohse sei seit 1922 Mitglied der Hakenkreuzbewegung (NSDAP) gewesen.

2. Nach Aussage nicht (!) benannter Zeugen, hätte sie 1922 (wissentlich?) den Mörder des Reichstagsabgeordneten Walter Rathenau beherbergt.

3. Ihre beiden Söhne (nicht etwa sie selbst) wären seit 1928 berüchtigte SS-Männer gewesen, die Gewalttaten verübt hätten. Um nicht in Flöha, wo die Familie Lohse gewohnt hat, einer  etwaigen Racheaktion der Bevölkerung (!?) zum Opfer zu fallen, seien sie nach Ebersdorf verzogen. Die Söhne waren bereits 1941 gefallen bzw. 1942 verstorben.

4. Die Tätigkeit der Familie Lohse für die Nazis in Ebersdorf wäre mit einer Terrorisierung der Nichtfaschisten zu vergleichen gewesen.

5. Noch am letzten Tag des Krieges habe sie die Fahne gehisst und geäußert, dass für sie nur Hitler in Frage käme.

6. Ein Unteroffizier der Wehrmacht, der gleichzeitig als Genosse (?) bezeichnet wird, wäre von ihr denunziert worden als er von der Front desertiert war. Doch wäre er, nachdem er sich freiwillig zum Bewährungs-Battalion gemeldet hätte, seiner Bestrafung entgangen.

7. Frau Lohse hätte gegenüber einer Nachbarin erklärt, dass sie den ersten Russen, der ihr Lokal betritt, erschießen würde, was sie ihren (bereits verstorbenen) Söhnen schuldig wäre.

 

Da der Antifa-Ausschuss unsicher war, ob diese offensichtliche Denunziation ausreichen würde, sich des Eigentums von Frau Lohse zu bemächtigen, bot man gleich als Alternative eine Entschädigung (welch Widerspruch!) für Frau Lohse mit an. Demnach empfahl die ANTIFA eine Person, ein Koch Namens K. Zabel, Pächter des Gasthofes „Drei Rosen“ in Hilbersdorf, die das Grundstück für diesen Fall sofort kaufen würde.

 

Gleichzeitig verlangten Vertreter des verbotenen Turnvereins Ebersdorf, namentlich Karl Teucher und Karl Schulze, die nun als Beauftragte des ANTIFA-Ausschusses auftraten, von Frau Lohse die Rückgabe des Grundstückes mit dem Gasthaus. Sie erklärten ihr, der Besitz sei beschlagnahmt, nötigten sie ihre Wohnung zu verlassen und eröffneten dann den Schankwirtschaftsbetrieb auf eigene Rechnung. Im Juli 1945 wurde sie dann von der Antifa und dem Wohnungsamt gezwungen, ihre Wohnung im Haus endgültig aufzugeben.

 

Dieses willkürliche Vorgehen gegen Frau Lohse entbehrte jeglicher rechtlichen Grundlage, zumal die Antifa-Gruppen, die sich allgemein polizeiliche Befugnisse angemaßt hatten, noch im Juli 1945 auch in Chemnitz aufgelöst wurden. Ihre Mitglieder sollten sich entweder in einer der wieder zugelassenen Parteien oder anders nützlich machen.

 

Am 30. Oktober 1945 erging von der sowjetischen Militäradministration der Befehl Nr. 124, wodurch die Beschlagnahme und Zwangsverwaltung bestimmter Vermögen angeordnet wurde. Jetzt glaubte man endlich eine rechtliche Grundlage zur Enteignung von Frau Lohse gefunden zu haben. Liest man sich den Befehl jedoch genau durch, fällt auf, dass dieser auf die Person Frau Lohse hätte gar nicht bezogen werden können, es sei denn man rechnet sie zu den „hervortretenden Anhängern“ der Nationalsozialisten. Sie mag zwar, wie die meisten Deutschen, eine Anhängerin der Nationalsozialisten gewesen sein, auch vielleicht gelegentlich etwas hervortretend, doch direktes politisches Handeln ist ihr nicht nachzuweisen. Vergleicht man die Haltung von Frau Lohse mit der anderer deutscher Bürger, hätten bei gleichartiger Auslegung des Befehls 124 sicherlich Hunderttausende Enteignungen mehr stattfinden müssen.

 

In diesem Sinne ergaben sich für die Verwaltungsorgane viele Unklarheiten, wie der Befehl 124 umzusetzen sei und man wartete deshalb ab, um weitere Erläuterungen dazu zu erhalten.   

 

Am 16. November 1945 veröffentlichte die Landesverwaltung einen „Aufruf an die Bevölkerung des Bundeslandes Sachsen“, indem der zu verfolgende Personenkreis konkretisiert wurde und der zugleich als Ausführungsbestimmung für die Kommunalverwaltungen gedacht war. Nach diesem Aufruf fielen unter Punkt 1 b) des Befehls Nr. 124, wo die „hervortretenden Anhänger“ der Nationalsozialisten beschrieben werden, diejenigen Personen, welche:

a) vor oder nach dem Zusammenbruch der Hitlerherrschaft geflüchtet sind;

b) sich des Kriegsverbrechens oder der Mithilfe an einem solchen schuldig gemacht haben;

c) aktive Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gewesen sind oder die Terrorherrschaft des Hitlerregimes in Wort und Schrift oder Bild unterstützt oder verteidigt haben;

d) wichtige Funktionen im Staats-, Wirtschafts- oder Verwaltungsapparat ausübten mit Einschluss derartiger Funktionen in den von Hitler überfallenen fremden Ländern;

e) gegenüber deutschen und ausländischen Arbeitern beziehungsweise Kriegsgefangenen oder deutschen und ausländischen politischen Gefangenen durch  Handlungen oder Unterlassungen gegen Menschlichkeit und Sittlichkeit verstoßen haben;

f) gegenüber Personen wegen deren Rasse oder politischer Überzeugung sich schuldig gemacht und das Wohl und Eigentum von Antifaschisten und ihrer Angehörigen gefährdet haben;

g) vor dem 1. März 1933 zur Finanzierung der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen beigetragen haben.

 

Zum Vermögen dieser Personengruppen, das zur Beschlagnahme freigegeben wurde, zählten Grundbesitz, Unternehmen, bewegliches Eigentum, Anteile an Industrieeigentum, Wertpapiere und Zahlungsmittel einschließlich Bargeld. Ausgenommen blieben lediglich Hausrat, Wäsche, Kleidung und Mobiliar.  

 

Um die Enteignung von Frau Lohse voran zu bringen, ergriffen ihre Gegner weitere Maßnahmen zur Verunglimpfung. In einem Bericht des Amtes für Leibesübung, erstellt durch einen Herrn Verwaltungsinspektor Fischer zum 26. Januar 1946, wurde der Frau zur Last gelegt, sie habe das Grundstück mit Gasthaus weit unter dem tatsächlichen Wert (Vorzugspreis) von der Stadt erworben, jedoch musste Fischer auf Befragen zugeben, dass dies legal geschehen sei. Weiterhin sei sie in der NSDAP sehr aktiv gewesen und hätte ihren Sohn, der bei der allgemeinen SS war, als Geschäftsführer angestellt. Die Hypothek, die seit vielen Jahren auf dem Grundstück lag, hätte sie auch nicht bedient. Stolz verwies der Berichterstatter des Amtes darauf, dass Frau Lohse seit August 1945 aus dem Anwesen entfernt worden sei und dass es seitdem durch ein Mitglied des Turnvereins Ebersdorf (Max Teucher) bewirtschaftet werden würde. Teile des Umsatzes würden dem Turnverein zu Gute kommen.

 

Also hatte sich der Turnverein wieder des Grundstückes bemächtigt und dessen ehemaliger Vorsitzender, Paul Berthold (SPD-Mitglied vor 1933 und 1945 wieder), sah sich nun wieder als dessen Vermögensverwalter. Jedoch nicht offiziell, weshalb der Berichterstatter von der Stadt einen Rüffel erhielt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Turnverein immer noch verboten sei und dass allein das Grundstücksamt Chemnitz als Verwalter des Grundstückes gilt.

 

Nach Punkt 3 des Befehls 124 waren von den Verwaltungsorganen Listen anzufertigen und einzureichen, in denen das Vermögen der für eine Enteignung vorgesehenen Personen erfasst werden sollte. Diese sollten bereits im November 1945 bei der Militärverwaltung vorgelegt werden, doch kam es im Fall Lohse zu einer solchen Verzögerung, so dass die Liste erst am 15. Februar 1946 ausgefüllt werden konnte. Da der Vordruck dieser Liste bereits vorgab, dass die darin benannte Person den Bestimmungen des Befehls 124 unterliege, bestand Frau Lohse darauf, den Text in Konjunktiv zu fassen mit der Anmerkung, dass sie bestreite den Bestimmungen des Befehls zu entsprechen. Demnach war das Konto von Frau Lohse, Stand 10000 Reichsmark, bereits seit 14. August 1945 gesperrt worden. Den Wert des Grundstückes (4000 m2) gab sie mit 65000 Reichsmark an, bestehend aus Gebäude, Wiese, Garten und Tankstelle (diese war an die Shell vermietet).

 

Bei der Vorladung von Frau Lohse am 15. Februar 1946 wurde ihr Gelegenheit gegeben zu den ihr vorgeworfenen Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Die Frau gab dabei an, dass:

 

1. sie bis Juli 1945 die Wohnung im 2. Stock des Gasthauses bewohnt habe, dann aber von der ANTIFA und dem Wohnungsamt zur Aufgabe derselben gezwungen worden zu sein;  

2. ihr das Grundstück von Dr. Freygang (dieser war nach der Enteignung des Turnvereins 1933 als Treuhänder zuständig. Identisch wahrscheinlich mit Hermann Freigang, der 1933 als Rechtsanwalt und Notar eine Kanzlei in der Chemnitzer Eulitzstraße hatte) angeboten worden wäre, weil darauf Hypotheken lagen, welche an ihre Schwestern, Doris Fröhlich und Hilma Tannert, zu zahlen waren;

3. daraufhin zwischen ihr und einem Vertreter des sächsischen Innenministeriums im Oktober 1934 der Kaufvertrag zum Abschluss gekommen sei, nachdem sie bereits seit Dezember 1933 die Bewirtschaftung übernommen hatte;

4. im Juni 1945 der frühere Turnverein an sie heran getreten sei und die Rückgabe des Gasthauses verlangt habe. Diese erklärten das Grundstück für beschlagnahmt, veranlassten sie ihre Wohnung zu verlassen und übernahmen den Gastwirtschaftsbetrieb nach ihren Auszug;    

5. sie mit ihrer Tochter Annalies Lohse einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, der diese ab 1. Januar 1944 als Miteigentümerin berechtigte und der wegen der Räumung auch nicht mehr fortgeführt werden konnte;

6. sie nie Mitglied der NSDAP gewesen sei (wie auch Nachforschungen im vollständig erhaltenen Archiv der NSDAP ergaben). Lediglich der NS-Frauenschaft, die ihre Zusammenkünfte in ihrem Haus abhielt, sei sie 1934 beigetreten, und zwar aus geschäftlichen Gründen. Wegen persönlicher Differenzen mit der Leiterin der Frauenschaft, die immer wieder an der Beheizung der Räume etwas auszusetzen hatte, sei sie jedoch 1940 wieder ausgetreten.   

7. betreffend ihre beiden Söhne Horst und Hans Lohse, diese bereits vor 1933 Mitglieder der NSDAP und nach 1933 Angehörige der allgemeinen SS gewesen seien. Ersterer sei 1941 verstorben und der andere Sohn 1942 gefallen. Ihre Gastwirtschaft sei auch kein offizielles Parteilokal gewesen, sondern sie hätte immer ein gutes Durchgangsgeschäft mit Übernachtungen gehabt;  

8. betreffend ihre Tochter Annalies, diese niemals der Partei, der Frauenschaft oder sonst einer Gliederung angehört habe.   

 

Schließlich lässt die Art und Weise der Ermittlungen, wie in vielen Fällen dieser Art, unschwer erkennen, dass der jeweils Betroffene auf einen unparteiischen, objektiven Gang der Untersuchung nicht hoffen konnte. Denn Personen, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus ein Unternehmen führten, womöglich auch noch Mitglied der NSDAP waren, galten in der Bewertung des Blockausschusses der Parteien prinzipiell als belastet. Deshalb genügte schon der geringste Hinweis aus der Bevölkerung, um die Ermittlungsmaschinerie auf Touren zu bringen.

 

Dem Verlust des Gewerbes folgte die Beschlagnahme des Besitzes. Familienangehörige, wie etwa die Tochter Annalies als Miteigentümerin, erhielten prinzipiell keine Erlaubnis, das Geschäft weiterzuführen. Es folgten entweder die Schließung oder die Übergabe an einen Treuhänder, wobei sich in diesem Falle Mitglieder des verbotenen Turnvereins als Verfolgte des NS-Staates anbiederten. In Einzelfällen konnte sogar der Informant selbst das enteignete Geschäft übernehmen.

 

Rechtskräftig vollzogen wurde die Enteignung von Frau Frida Lohse am 1. Oktober 1946, ohne das sich bis dahin noch etwas geändert hätte. Es muss dazu eine Billigung durch den antifaschistisch-demokratischen Block gegeben haben, in welchem die Parteien und Gewerkschaften zwar vereint waren, jedoch wurde dieser jetzt bereits von der aus der Vereinigung von KPD und SPD (April 1946) hervor gegangenen SED dominiert.

 

Frau Lohse hatte sich noch bis 1950 in Chemnitz aufgehalten, verzog dann aber nach Radebeul. In Liegau-Augustusbad (heute Ortsteil von Radeberg), wo sie zuletzt mit ihrer Tochter Annalies Lohse gelebt hatte, verstarb sie am 11. Juni 1965. Ihr Ehemann war ihr bereits 1937 im Tod voraus gegangen.

 

Die Hoffnungen des Turnvereins Ebersdorf und seiner ehemaligen Mitglieder, die ja teilweise auch in der ANTIFA-Gruppe Ebersdorf aktiv waren, auf eine Wiederherstellung seiner Rechts- und Vermögensverhältnisse zerschlugen sich, der Verein blieb verboten und konnte sich erst 1990 neu gründen. Dennoch gelang es Personen vom ehemaligen Turnverein das Gasthaus in Treuhand vorerst weiter zu bewirtschaften.  

 

Hatte die ANTIFA Frau Lohse vorgeworfen, die auf der Immobilie liegenden Hypotheken nicht bedient zu haben, wofür sich kein Nachweis finden ließ, so erfährt man aus einer Klage vom Februar 1947 beim Rechtsamt der Stadt Chemnitz, dass der Treuhänder Berthold (ehemaliger Vorsitzender des Turnvereins) tatsächlich den Gläubigern seit der Enteignung nichts gezahlt hatte.

 

Zu guter Letzt ist offenkundig, dass es bei dem ganzen Enteignungsverfahren nicht etwa um die Bestrafung einer Anhängerin des Nationalsozialismus, sondern vielmehr um die Rückgewinnung des für den ehemaligen Turnverein verloren gegangen Besitzes ging.

 

© G. Petersen, 5. Juli 2021

 

Bilderklärung: obere Reihe, v. l. n. r. 1. Gästeeingang 2. Gaststube 3. Sitzungs- und Vereinszimmer 4. Saal, zuletzt völlig verfremdet und die Fenster verplattet 5. Seitenansicht, insofern interessant, da sich hier optische Hinweise für das tatsächliche Alter des Hauses und sein ursprüngliches Aussehen finden. Der giebelartige Dachausbau an der Frontseite ist vermutlich eine spätere "Zutat" wie auch andere Umbauten, so z. B. die links und rechts verschiedene Giebelform.
mittlere Reihe, v. l. n. r. 1. Küche, bereits modern mit Lastenfahrstuhl und zwei Durchlauferhitzern 2. der Aufzugsmotor (Fabrikat und Baujahr unbekannt) 3. Gesamtansicht 4. alte Ansich des Saales (Sammlung G. Cichos).

Untere Reihe, v. l. n. r. 1. und 2. Wohnräume 3. Heizungskeller 4. Vorratskeller 5. alte Ansicht der Gaststube (Sammlung G. Cichos). Dank an Herrn Uwe Kaufmann, der die Postkarte zur Verfügung stellte und sie beschrieb.