Lichtenauer Straße 34, das ehemalige Schenkgut zu Ebersdorf
Das Gehöft Lichtenauer Straße 34 war früher in Ebersdorf unter der Bezeichnung Schenkgut bekannt. Vor 1990 ein hübscher Dreiseitenhof, insbesondere dass im Obergeschoss aus Fachwerk bestehende Wohngebäude mit Krüppelwalmdach und die nördlich gegenüber liegende Scheune. Das östliche Gebäude war um 1920 errichtet worden. Ein älteres befand sich 1789 gegenüber an der Straße, war aber schon 1841 wieder verschwunden. Ab etwa 1990 Verfall, dann stufenweise Abriss, wobei das als Kulturdenkmal ausgewiesene Wohnhaus um das Jahr 2007 zuletzt beseitigt und aus der Denkmalliste gestrichen wurde. Eine Bebauung wird erstmals 1754 durch die Bezeichnung als „des Herrn Richters Schenkgut“ erwähnt. Vermutlich wurde der abgelegene Hof errichtet, nachdem das Erbgericht (Lichtenauer Str. 54), in dem sich auch die eigentliche Schenke befand und zu dem die hier anliegenden Felder gehörten, 1654 abgebrannt war. Sonst ist keine ältere Bebauung anzunehmen, weil die Feldgrundstücke vorher scheinbar vom Erbgericht aus bewirtschaft werden konnten.
Dorfseitig verfügte das Gehöft über einen Grasgarten, von dem um 1911 ein Grundstück zum Bau des Doppelhauses Eberhardtsteig 9 und 11 abgetrennt wurde. Um 1980 folgte weitere Bebauung der
Streuobstwiese. Jenseits der Lichtenauer Straße, in der Flur, befand sich ein schmaler Landstreifen aus Feldern, Wiesen und Wald bis an die Flurgrenze mit Furth, welcher 1912 größtenteils in den
Besitz der Stadt Chemnitz gelangte. Darauf wurde 1914 die Friedrich-August-Kaserne errichtet. Vor der Kaserne entstand gleichzeitig ein großer Teich, der durch den Inhaber Hugo Petzold als
Gondelteich genutzt wurde. 1939 wurde hier auch die Flakkaserne eingerichtet. Der Landstreifen wurde bis etwa 1870 in der Nähe des 1935 geschaffenen Sportplatzes von der Tonstraße gequert. Selbst ein
Teil der Fläche des Sportplatzes war vormals zum Gut gehörig. An dieser Stelle, dem früher so genannten Signalberg oder Feldherrenhügel, ist mit 370 m der höchste Punkt von Ebersdorf. Das
ursprünglich mit dem Erbgericht verbundene Grundstück wurde in den Erbbüchern der Lichtenwalder Schlossherrschaft immer in der Größe von 4 Ruthen angegeben, entsprach also nicht der Größe eines
Bauerngutes (mindestens 9 Ruthen), sondern galt eher als Wirtschaft, obwohl es (das Erbgericht) gelegentlich (1638) auch als Gut angerechnet wurde. Es scheint erst längere Zeit nach der Ortsgründung
aus herrschaftlichem Land (Schneller Markt) heraus gerodet worden zu sein.
Die Besitzer
Die Besitzer sind seit dem Mittelalter identisch mit denen des Erbgerichtes bzw. der Erbschenke (Lichtenauer Straße 54), da dass Grundstück bis in das 19. Jahrhundert untrennbar zum Erbgericht gehörte. Nur 1792 wurde das Schenkgut (aber ohne das Erbgericht und Erbschenke) einmal von der Besitzerin Christiane Sophie Thümer auf 4 Jahre an Daniel Matthes verpachtet, fiel danach aber 1803 an den Sohn vorgenannter Frau, den Land- und Erbrichter Carl Joseph Thümer. Von diesem kam es 1848 an den Sohn Julius Friedrich Thümer. Danach wurde es vom früheren Erbgericht abgetrennt und war ein eigenständiger Besitz. 1889 wird Moritz Theodor Schippan als Besitzer genannt, welcher 1828 geboren und als Friedensrichter in Ebersdorf wirkte. Darüber hinaus war er Träger des Albrechtsordens und starb 1895. Er hatte sich 1872 auch ein Haus an der Frankenberger Straße erbaut. Der Besitzer Alban Louis Schippan wohnte 1905 in Freiberg. Spätere Besitzer waren 1920 Frau Schiefer und deren Ehemann Julius Schiefer als Pächter, 1932 die Witwe Anna Schiefer als Pächterin, der Bäcker Karl Schiefer 1943 und ab etwa 1970 Kühnrich.
Bemerkungen
Der Name „Schenkgut“ ist im 18. und 19. Jahrhundert in Gebrauch. So zum Beispiel 1789 und 1848 „Haus und Scheune auf dem Schenkfeld.“ Er hat seinen Ursprung darin, wie oben bereits angedeutet, weil dieses Gut früher untrennbar mit der Erbschenke und dem Erbgericht, beides im Haus Lichtenauer Straße 54, verbunden war. Im 30jährigen Krieg konnten die Felder nicht bestellt werden, da sie zu dicht am Wald lagen, durch das Wild starken Schaden nahmen und die Güter ringsum ebenfalls wüst lagen. Durch die Zusammengehörigkeit mit dem Erbgericht war das Anwesen von allen Abgaben und Steuern gegenüber der Herrschaft Lichtenwalde befreit.